Kosten

Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt anhand üblicher Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GöÄ) mit Steigerungsfaktoren zwischen 3,5 und 2,3 fachen Satz. Sie erhalten mit Ihrem Behandlungsvertrag einen Auszug der GÖÄ mit Beispielangaben zu den anfallenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende über die PVS rhein-ruhr GmbH (ärztliche Abrechnungsgesellschaft). In absoluten Ausnahmefällen kann eine Barzahlung in der Praxis gegen eine Rechnung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie: dies ist eine reine Privatpraxis, deren Kosten durch die Krankenkassen nicht erstattet werden. Manchmal werden auch die Kosten nicht durch private Zusatzversicherungen oder Beihilfen nicht übernommen und müssen dann selbstständig getragen werden.